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FeuerungskontrolleurIn mit eidg. FA

Revision Prüfungsordnung ::: Neue Prüfungsordnung ab 01.2026

Die Prüfungsordnung für die Berufsprüfung für Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleure wurde überarbeitet, um den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und technischen Fortschritten in der Heiztechnik gerecht zu werden. Die neue Prüfungsordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und zielt darauf ab, eine praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten, die den heutigen und zukünftigen Anforderungen des Berufs entspricht.
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Mit der Ausbildung zum Feuerungskontrolleur bzw. zur Feuerungskontrolleurin mit eidgenössischem Fachausweis können Sie Messergebnisse interpretieren und eine Fachstelle führen.

Sie absolvieren die Messberechtigung Richtung Öl/Gasfeuerungen oder Holzfeuerungen entweder als Teilausbildung oder Sie absolvieren die Prüfungen mit eidg. Fachausweis. Dieser Fachausweis ist ein Wahlmodul der Ausbildung zum Kaminfegermeister bwz. zur Kaminfegermeisterin. 

Lesehilfe Modulbezeichnung
H
=
Holz (Module für Fachrichtung Holz)
OG
=
Öl und Gas (Module für Fachrichtung Öl und Gas)
BP
=
Berufsprüfung (übergreifende Module zur Erlangung des Fachausweises)


Modulaufbau

Messberechtigung

Basis

BP1: Grundlagen der lufthygienischen Emissionstechnik

  • Themenkreis MT1
     

Messberechtigung OG Messberechtigung Holz

OG 1: Messberechtigung Öl- und Gasfeuerungen

  • Themenkreis MT2
  • AT1
  • BV1 Öl/Gas

H1: Messberechtigung Holzfeuerungen

  • Themenkreis MT3
  • Themenkreis AT3
  • Themenkreis BV1 Holz
-> Die Messberechtigung kann seit einigen Jahren
in der Lehre abgeschlossen werden.

Fachausweis

  • H2: Visuelle Aschen- und Brennstoffkontrolle

  • Themenkreis VK1
BP Gemeinsam
  • BP2: Auswertung und Beratung

  • Themenkreis AB1
  • Themenkreis AB2
  • Themenkreis AB3
  • Themenkreis HE1

  • BP3: Lufthygiene und Umweltrecht

  • Themenkreis LZ1 (LZ)
  • Themenkreis LZ2 (UR)
  • Themenkreis AB1-3 Teilbereich -> UR-Module

Vorbereitungstag und Prüfung


Infos und Reglemente

Zulassung

Eine Zulassung zur Abschlussprüfung «FeuerungskontrolleurIn mit eidg. FA» ist nur dann möglich, wenn KaminfegerInnen oder Fachkräfte der Heizungsbranche ab Abschluss der Grundausbildung EFZ zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Für Berufsleute aus technischen Branchen wird eine vierjährige Berufserfahrung in der Feuerungsbranche verlangt. Bitte beachten Sie die verbindlichen Bestimmungen der Prüfungsordnung Ziffer 3.3.

Modulübergreifende Prüfung

Bundesbeiträge für Weiterbildungen


Kontakt

Kaminfeger Schweiz
Tel +41 62 834 76 66
Kontaktformular


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