FeuerungskontrolleurIn mit eidg. FA
Revision Prüfungsordnung ::: Neue Prüfungsordnung ab 01.2026
Sie absolvieren die Messberechtigung Richtung Öl/Gasfeuerungen oder Holzfeuerungen entweder als Teilausbildung oder Sie absolvieren die Prüfungen mit eidg. Fachausweis. Dieser Fachausweis ist ein Wahlmodul der Ausbildung zum Kaminfegermeister bwz. zur Kaminfegermeisterin.
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Lesehilfe Modulbezeichnung
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H
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Holz (Module für Fachrichtung Holz)
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OG
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Öl und Gas (Module für Fachrichtung Öl und Gas)
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BP
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Berufsprüfung (übergreifende Module zur Erlangung des Fachausweises)
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Modulaufbau
Messberechtigung
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BP1: Grundlagen der lufthygienischen Emissionstechnik
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| Messberechtigung OG | Messberechtigung Holz | |
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OG 1: Messberechtigung Öl- und Gasfeuerungen
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H1: Messberechtigung Holzfeuerungen
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| -> Die Messberechtigung kann seit einigen Jahren in der Lehre abgeschlossen werden. |
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Fachausweis |
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| BP Gemeinsam | ||
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Vorbereitungstag und Prüfung
- Vorbereitungstag auf Modulübergreifende Prüfung
- Modulübergreifende Prüfung FeuerungskontrolleurIn mit Eidg. FA
Infos und Reglemente
- Aufbau Feuerungskontrolleur mit eidg. FA (Grafik)
- Prüfungsordnung und Wegleitung: Downloads Rubrik "Bildung"
Zulassung
Eine Zulassung zur Abschlussprüfung «FeuerungskontrolleurIn mit eidg. FA» ist nur dann möglich, wenn KaminfegerInnen oder Fachkräfte der Heizungsbranche ab Abschluss der Grundausbildung EFZ zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Für Berufsleute aus technischen Branchen wird eine vierjährige Berufserfahrung in der Feuerungsbranche verlangt. Bitte beachten Sie die verbindlichen Bestimmungen der Prüfungsordnung Ziffer 3.3.
Modulübergreifende Prüfung
Bundesbeiträge für Weiterbildungen
Kontakt
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Tel +41 62 834 76 66
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